Erklärung zur Barrierefreiheit

Die MKG-Praxis Dresden von Dr. med. Annett Müller ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der EN 301 549 barrierefrei zugänglich zu gestalten. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website mkg-praxis-dresden.de.

Stand der Vereinbarkeit

Diese Website wurde unter Berücksichtigung der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Stufe AA entwickelt. Folgende Maßnahmen wurden umgesetzt:

  • Vollständige Tastaturbedienung aller interaktiven Elemente
  • Sprunglink zum direkten Erreichen des Hauptinhalts ("Zum Inhalt springen")
  • Semantische HTML-Struktur mit korrekten Überschriftenhierarchien und Landmarks
  • Alternativtexte für Bilder
  • Deutliche Fokus-Indikatoren für die Tastaturnavigation
  • Kennzeichnung externer Links, die in einem neuen Fenster öffnen
  • Unterstützung der Einstellung "Bewegung reduzieren" (prefers-reduced-motion) für Animationen und das Bildkarussell
  • Pause-Funktion für automatisch ablaufende Bildergalerien
  • Dynamische Sprachauszeichnung des Dokuments bei Sprachwechsel (Deutsch/Englisch)
  • Ausreichende Farbkontraste und gut lesbare Schriftgrößen
  • Optimierte Schriftladung zur Vermeidung unsichtbarer Textphasen

Einschränkungen

Trotz unserer Bemühungen können folgende Einschränkungen bestehen:

  • Inhalte, die über das Content-Management-System eingepflegt werden (z. B. Texte, Bilder, Dokumente), unterliegen der redaktionellen Sorgfalt und können in Einzelfällen noch nicht vollständig barrierefrei sein.
  • Verlinkte PDF-Formulare sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei.
  • Eingebettete Inhalte von Drittanbietern (z. B. Online-Terminbuchung) unterliegen nicht unserer Kontrolle.

Feedback und Kontakt

Sollten Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen, kontaktieren Sie uns bitte. Wir werden uns bemühen, die gemeldeten Probleme zeitnah zu beheben.

Kontakt: Siehe unsere Kontaktseite unter mkg-praxis-dresden.de/kontakt

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie nach Ihrer Kontaktaufnahme keine zufriedenstellende Lösung erhalten, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden.

Diese Erklärung wurde am 7. April 2026 erstellt.